Linde Burg Scharfenstein

Natur-/Baumschutz


Linde Burg Scharfenstein
Über 600 Jahre alt ist die Sommerlinde vor den Toren der Burg Scharfenstein mittlerweile alt.                                                                                                                                                                                                        Foto: René Weißbach


Baumschutz

Der Begriff Baumschutz steht für Maßnahmen, Rechtsnormen oder Richtlinien, welche die Bäume vor Beeinträchtigungen jeglicher Art, zum Beispiel bei Baumaßnahmen, schützen soll. In vielen Kommunen sind Bäume durch Satzungen zum Schutz von Bäumen, kurz Baumschutzsatzungen, geschützt. Sinn einer solchen Satzung ist der Erhalt des Baumbestandes in der Kommune, wobei auch Bäume auf Privatgrundstücken unter die Baumschutzsatzung fallen. Grundlage für Baumschutzsatzungen ist § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die Baumschutzsatzungen regeln, welche Baumarten ab welchem Stammumfang geschützt sind und unter welchen Bedingungen Genehmigungen zur Fällung von Bäumen erteilt werden können.



Naturschutz

Linde Burg Scharfenstein

Ziel des Naturschutzes ist der Erhalt, die Entwicklung und auch die Wiederherstellung von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch für künftige Generationen. Dabei erstreckt sich der Schutz auf besiedelte und unbesiedelte Bereiche.

Zum Naturschutz bzw. zum Naturschutzrecht gehört auch die sogenannte Eingriffsregelung nach § 14 ff des Bundesnaturschutzgesetzes. So müssen beispielsweise für jedes ausgewiesene Baugebiet sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass der Eingriff durch das entsprechende Baugebiet bzw. die dadurch zerstörte Natur wieder ausgeglichen werden soll. So werden zumeist Bäume oder auch Sträucher angepflanzt, deren Anzahl sich nach dem Umfang des Baugebietes bzw. der beeinträchtigten Natur bemisst. 

Damit diese Ausgleichsmaßnahmen ihre volle Funktion im Naturhaushalt erreichen, werden diese durch den städtischen Bauhof gepflegt. Dazu gehören Schnittmaßnahmen im Winter als auch bei Bedarf Bewässerung im Sommer. Im Stadtgebiet Leinefelde-Worbis gibt es zahlreiche Naturdenkmale (ND), wobei es sich meistens um wertvolle Baumbestände handelt. Diese befinden sich häufig im Eigentum der Stadt, werden aber in enger Abstimmung von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Eichsfeld gepflegt.