Denkmalschutz und Denkmalpflege
Das Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) bildet die Grundlage für das Denkmalrecht im Land Thüringen. Es ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland. Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es Kulturdenkmale zu schützen und zu erhalten. "Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und pfleglich zu behandeln." (§ 7 Abs. 1 Satz 1 ThürDSchG)
Arten von Denkmalen
Baudenkmale sind nicht nur oberirdisch sichtbare Bauten, auch in der Erde gibt es zahlreiche Zeugen der Vergangenheit. Bei Kulturdenkmalen werden zwei Arten unterschieden:
- Bau- und Kunstdenkmale, technische Denkmale (z.B. Kirchen, Park-, Industrie- und Gartenanlagen)
- archäologische Denkmale (z.B. Siedlungs- und Befestigungsanlagen, Grabanlagen, Höhlen, Wüstungen)
Denkmalbehörden
Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen in den kreisfreien Städten den Oberbürgermeistern/den Oberbürgermeisterinnen oder in den Landkreisen den Landräten.
Erster Ansprechpartner in allen Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist die für den jeweiligen Landkreis zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
Denkmalliste der Stadt Leinefelde-Worbis
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leinefelde-Worbis auf diesem Wege informieren und ihnen die aktuellen Denkmallisten ihrer Gemeinden vorstellen.
Ortsteil Kaltohmfeld
Evangelische Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer