Barrierefreiheitserklärung


Rechtliche Grundlagen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetangebot der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis unter der Adresse www.leinefelde-worbis.de. Als öffentliche Stelle sind wir bestrebt, unseren Internetauftritt und unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) sowie dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG).


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 21.05.2024 aktualisiert.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das eingesetzte Content-Management-System Ionas 4 der Firma Chamaeleon AG (technischer Dienstleister) erfüllt den vorgeschriebenen BITV 2-Standard. Um den Zugang und das Bedienen für eine Vielzahl von Nutzern mit verschiedenen Handicaps zu ermöglichen und zu erleichtern, bietet diese Internetseite folgende Möglichkeiten an:

  • Textgröße: Die Ansicht der Internetseiten lässt sich mit den Tasten STRG und + (plus, ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Mit STRG und - (minus, ebenfalls ganz rechts auf dem Nummernfeld) wird der Text wieder kleiner (teilweise kann es durch eine starke Anzeigenvergrößerung zu Überlagerungen von Inhalten kommen).
  • Vorlesen lassen: Mit entsprechenden Programmen lassen sich die Inhalte dieser Internetseite vorlesen. Wir sind bemüht Bilder und Grafiken mit ALT-Texten zu versehen. Diese werden ebenfalls von den Programmen erkannt und ausgegeben.
  • Navigation mit der Tastatur: Als Alternative zur Maus-Steuerung kann die Navigation über die Tastatur erfolgen. Hierfür nutzen Sie die Tabulator-Taste.
  • Kontrast: Texte, Navigationsbuttons und Bedienelemente enthalten einen hohen Kontrast.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die Hauptfunktionalitäten unserer Internetseite in leichter und bürgernahen Sprache ist aktuell in Vorbereitung
  • Nicht alle verlinkten PDF-Dokumente sowie Dokumente in anderen Dateiformaten (z. B. Word) sind vollständig barrierefrei
  • Nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten (z. B. interaktive Karten, eingebettete Videos oder Module von Drittanbietern) können aktuell vollständig barrierefrei gestaltet werden


Die Stadt Leinefelde-Worbis und die Chamaeleon AG verstehen Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess und werden das Internetangebot mit Blick auf Barrierefreiheit fortlaufend prüfen und optimieren. Aktuell ist es uns nicht möglich, alle Inhalte gänzlich barrierefrei zu gestalten, da dies gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.


Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit
Aufgrund der EU Richtlinie 2016/2102, in Thüringen umgesetzt mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG), sind die öffentlichen Stellen im Freistaat Thüringen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internetauftritte und mobilen Anwendungen verpflichtet. Damit soll Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, ein besserer Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen ermöglicht werden. Die Verpflichtung gilt für alle Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen. Die konkreten Standards zur Umsetzung der barrierefreien Gestaltung wurden mit der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) festgelegt. Weitere Informationen unter diesem Link

Kontakt: Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit, Telefon: 0361/573 611 553, E-Mail: ueberwachung-digitale-barrierefreiheit@tfm.thueringen.de


Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Internetseite auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, treten Sie bitte überdas Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Durchsetzungsverfahren
Wenn nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Ansprechpartner keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Thüringer Schlichtungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.