Diese wichtige Funktion trägt zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten bei und leistet somit einen wertvollen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Gemeinschaft. Die Schiedspersonen sind gemäß dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchSTG) tätig und unterstützen bei der außergerichtlichen Lösung von Konflikten.
Dies umfasst Streitigkeiten in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch in bestimmten Strafsachen. Durch neutrale Vermittlung tragen Schiedspersonen dazu bei, Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Beziehungen zwischen den Parteien zu verbessern.
Aufgaben einer Schiedsperson umfassen:
- Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bestimmten Strafsachen
- Anhörung der Streitparteien und der Versuch einer gütlichen Einigung
- Erstellung einer Niederschrift über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens
- Bei Bedarf die Ausstellung einer Erfolglosigkeitsbescheinigung, wenn eine Einigung nicht erzielt werden konnte
Anforderungen an Interessierte:
- Mindestalter von 25 und höchstens 70 Jahren
- Wohnsitz in Leinefelde-Worbis
- Fähigkeit zur Konfliktlösung und Verhandlungsgeschick
- Objektivität, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit
- Ausreichende zeitliche Kapazität für die ehrenamtliche Tätigkeit
- Keine Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren
- Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen
Die Stadt Leinefelde-Worbis bietet:
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche ehrenamtliche Tätigkeit
- Die Möglichkeit, aktiv zur Gestaltung des Gemeinwesens beizutragen
- Umfassende Einarbeitung und Unterstützung
- Regelmäßige Fortbildungen und Austausch mit anderen Schiedspersonen
- Eine Aufwandsentschädigung gemäß ThürSchSTG

Interessierte, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Lebenslauf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bis zum 16. Mai 2025 an die Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis, zu richten. Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.
Für Rückfragen steht auch die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 03605/200 250 oder per
E-Mail unter der Adresse ordnungsamt@leinefelde-worbis.de gerne zur Verfügung.