Allerdings gilt es einiges zu beachten. So dürfen durch das Abbrennen des Osterfeuers keine Sachen beschädigt, keine Personen sowie Tiere gefährdet und die Nachbarschaft nicht erheblich belästigt werden.
Wie man sich richtig verhält: Grundsätzlich sind Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, am besten auch bei der ortsansässigen Feuerwehr. Es ist verboten, mit dem Osterfeuer jegliche Art von Abfällen zu verbrennen. Es dürfen nur trockene und unbehandelte Hölzer verwendet werden, da sich ansonsten starker Rauch entwickelt und gefährliche Schadstoffe freigesetzt werden können.
Die Feuerstelle sollte immer unter Aufsicht stehen, wobei unbedingt ausreichend Löschmaterial bereitzuhalten ist. Bei längerer Ablagerung der Holzhaufen könnte es sein, dass sich kleine Tiere, wie Igel oder Echsen, im aufgestapelten Holz versteckt haben. Vor dem Entzünden der alljährlichen Osterfeuer ist es daher wichtig, die Holzhaufen auf Kleintiere zu überprüfen und gegebenenfalls einmal umzuschichten.
Nähere Informationen sind beispielsweise in den Satzungen der Stadtverwaltung erhältlich.