Erbbaupachtvertrag für Worbiser Kloster unterzeichnet

Die Zuständigkeit für das historische Ensemble ist am 6. Juni 2024 auf die Lebenshilfe übergegangen. Dass die Lebenshilfe das Objekt per Erbbaupacht übernehmen soll, hat der Stadtrat Leinefelde-Worbis in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 einstimmig beschlossen.

Die Lebenshilfe hat zehn Jahre Zeit, das Hauptgebäude des Klosters zu einem Wohn- und Betreuungskomplex für Menschen mit Behinderung umzubauen. Mit dem Erbbaupachtvertrag kann die Lebenshilfe nun konkrete Planungen für das rund 14000 Quadratmeter große Gelände beginnen und damit dann auch Fördermittelanträge stellen.

Dass das Bauprojekt Kloster Worbis anspruchsvoll ist, hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach gezeigt. Das Kloster Worbis war von 1311 bis 1540 ein Kloster der Zisterzienserinnen und von 1667 bis 1824 der Franziskaner in Worbis in Thüringen. Von 1863 bis 1994 war hier das Worbiser Amtsgericht untergebracht. Das Land Thüringen hatte seine Sanierungspläne Mitte der 1990er Jahre jedoch überraschend zugunsten des Amtsgerichtstandortes Heiligenstadt aufgegeben. Später begann der Landkreis Eichsfeld hier eine neue Grundschule zu planen. 

Die Stadt Leinefelde-Worbis wiederum begann mit der Sanierung, um im Kloster die Stadtverwaltung unterzubringen. Aus finanziellen Gründen wurde das Vorhaben aufgegeben. Nun besteht die Hoffnung, dass die Lebenshilfe die Sanierung fortführt und eine geeignete Nachnutzung umsetzt.