Anmeldung zum Besuch der Grundschule

Alle Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können für den Schulbesuch angemeldet werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Alle Anmeldetermine finden Sie in der Pressemitteilung des Landratsamtes.